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1. Lehr- und Lesebuch oder die Vaterlands- und Weltkunde - S. 208

1873 - Essen : Bädeker
208 schiffe aus, die die Kauffahrer auf der Elbe in Schutz nahmen Die Raubritter hatten nun üble Tage. Ihre Burgen wurden belagert, zerstört, der Erde gleich gemacht, und die Galgen mit ihren Personen geziert. Nicht bester erging es den Seeräubern; eine mächtige Flotte lief gegen sie aus, suchte sie auf, vernichtete ihre Fahrzeuge, ersäufte ihre Mannschaft. Bald erzitterte alles vor der deutschen Hansa, so nannte man diesen Bund, denn in der Sprache jener Zeit hieß Hansa so viel als Verbindung. Sogar der König von Dänemark, der gefährlichste Feind der Städte Lübeck und Bremen, wurde gedemüthigt und genöthigt, die Feindseligkeiten gegen sie einzustellen. Als die andern norddeutschen Handelsstädte sahen, wie furchtbar sich die Hansa gemacht hatte, und wie sicher sie ihren Handel trieb, so traten viele von ihnen dem Bunde bei. Die ersten waren Braun- schweig, Rostock, Wismar, Stralsund, Greifswalde, Kolberg, Stettin, Stolpe, Anclam, in der Folge auch noch viel mehrere, wie Berlin, Frankfurt an der Oder, Königsberg, Danzig, Magdeburg, Köln rc., im Ganzen über sechszig Städte. Sie hatten sich nun selbst vor den mächtigsten Feinden nicht mehr zu fürchten; im Gegentheil, sie führten eine hohe, gebieterische.-Sprache gegen sie und wußten ihren Worten Bedeutung zu geben. Wer sich nicht in der Güte zur Ruhe fügte, der wurde schnell, oft schimpflich, dazu gezwungen. Mit jedem Jahre verstärkte sich ihr Bund; zur Zeit seiner höchsten Macht gehörten fünfundachtzig Städte zu demselben. Sie rüsteten gemeinschaftlich eine Flotte von mehr als 200 Schiffen aus, hielten ein furchtbares Land Heer, führten Kriege mit mächtigen Fürsten, er- oberten ihre Städte und Länder, stießen Könige vom Thron. Der schwedische König Magnus verlor durch die deutsche Hansa feine Krone, und dem dänischen König Christoph wurde von einem Danziger Bürgermeister der Krieg erklärt. Andere Städte und Länder bemühten sich dagegen um die Freundschaft der deutschen Hansa und räumten ihnen Schiffe, Waarenlager und Vorrechte ein. So kam bald ihr Handel in den Niederlanden, in England, in den nordischen Reichen, in Ost-Europa zum höchsten Flor. Zu Lübeck wurden die Hansatage, das heißt die Bundesver- sammlungen, gehalten, wobei sich alle Bundesstädte durch ihre Abge- ordneten einfanden. Auch Gesandte oder • Geschäftsträger aus den be- nachbarten Staaten erschienen dabei, wenn mit dem Bunde etwas zu verhandeln war. Hier wurden alle -nöthigen Maßregeln, und Unter- nehmungen verabredet, die Beiträge -zu den Kosten ausgeschrieben und die Beschwerden eines jeden gehört und abgethan. Der Bund hielt strenge Polizei unter seinen Gliedern. Hatte eine Stadt ihre Pflichten nicht erfüllt, oder sich eines Frevels schuldig gemacht, so wurde sie verhanset, das heißt aus dem Bunde ausgestoß'en, geächtet, für eine Feindin aller anderen erklärt. Eine solche Strafe war immer von furchtbaren Folgen, denn der geächteten Stadt wurden ihre Schiffe weggenommen und ihr Handel zerstört.

2. Lehr- und Lesebuch oder die Vaterlands- und Weltkunde - S. 221

1873 - Essen : Bädeker
221 menheit der jetzigen Druckweise besteht vorzüglich nur in der unglaub- lichen Schnelligkeit, mit welcher jetzt tausende von Exemplaren eines Buches, das einmal gesetzt ist, in wenigen Stunden geliefert werden können, fteilich übertrifft der jetzige Druck den aus dem 15. und 16. Jahrhunderte im Ganzen auch an Schönheit. Von 1347 bis 1437 Rüden vir — mit kürzer Unterbrechung — wieder Fürsten aus dem Hause Luxemburg auf dem deutschen Kaiserthron. Der erste von ihnen war Karl der Iv. (von 1347—1378). Das Wichtigste, was Deutschland ihm zu verdanken hat, ist die goldene Balle (von 1356), ein Reichsgrnndgesetz über die Kaiserwahl und die Rechte der Fürsten. Diese Bulle wird noch in einem Gemache des Rathhauses zu Frankfurt am Main aufbewahrt. Nach ihr hatten 7 Fürsten, 3 geistliche und 4 weltliche, den Kaiser zu wählen oder zu küren, weshalb sie Kur- fürsten genannt wurden. Die 3 geistlichen waren: die Erzmschöfo Von Mainz, von Trier und von Köln — die 4 weltlichen: die Herzoge von Sachsen, die Pfalzgrafen am Rhein, die Markgrafen von Brandenburg und die Könige von Böhmen. — Der letzte Kaiser aus dem Hause Luxemburg war Sigismund (von 1410 —1437). Dieser Kaiser war es, der — wegen seiner vielen Kriege in Geldverlegenheit — die Mark Brandenburg erst verpfändete und endlich än den Burggrafen von Nürnberg, Friedrich Von Hohenzollem, für 400,000 Goldgulden verkaufte (1415). So wurde die- ser, als Friedrich 1., der Stammvater des jetzt regierenden preussischen Hauses*). — Von 1437 ap folgten in Deutschland nur Kaiser ans dem habsbur- gischen (österreichischen) Hause. Ein solcher war auch Maximi- lian L, welcher von 1493-—1519 regierte. Deutschland hat ihm viele nütz- liche Einrichtungen zu verdanken. Er machte der Gewaltthat seiner Zeit ein Ende, indem er das Faustrecht und die Fehmgerichte aufhob, den ewigen Landfrieden stiftete und ein Reichskammergericht einführte (1495). Deutschland wurde von ihm zur bessern Handhabung der Ordnung in zehn Kreise eingetheilt. Auch führte er das Postwesen in Deutschland ein und ernannte den Grafen von Thurn und Taxis zum General-Postmeister **). — Wie Maximilian einst zu Worms in einem Turnier (Kampfspiel) einen französischen Ritter aus dem Sattel hob und in den Sand streckte, diese ritterliche That besingt das nachstehende Gedicht: 23. Kaiser Maximilian. War einst zu Worms ein groß Turnier Vom Kaiser ausgeschrieben, Das lockt'die Ritter rings herbei, War keiner heim geblieben. Den ganzen lieben, langen Tag Man tummelte und Lanzen brach, War Abends Tanz und Zechen. Da kam auch aus dem Frankenretch Ein Mann mit starken Wehren, Er ritt heran, als wollt' er gleich Die ganze Stadt verzehren. Ein riesengroßes Schwert er schwang, Sein Roß ivar sieben Meter lang. Vier Meter m der Höhe. Manch seltsam Wort und Wundermähr' War ihm vorausgeflogen Und trug den Schrecken vor ihm her; So kam er angezogen, Kehrt in dem besten Gasthof ein, Läßt seinen Schild mit Hellem Schein Hoch aus dem Fenster leuchten. Und rief: „Wer mich im Kampf besiegt, Dem geb' ich mich zu eigen, Doch muß auch, wer mir unterliegt Sich mir als Sklave neigen." So harrt er sieben Tage lang, Doch wollte keiner sich den Dank Mit seiner Haut gewinnen. ') S. Sette 73: Hshenzollern. **) Bergt. Seite 75: Regeilsburg.

3. Lehr- und Lesebuch oder die Vaterlands- und Weltkunde - S. 224

1873 - Essen : Bädeker
224 und der neugewählte Kaiser, Karl V., hatte einen Reichstag nach Worms ausgeschrieben (1521), auf welchem neben vielen weltlichen, besonders die kirchlichen Angelegenheiten geschlichtet werden sollten. Fast alle deutschen Fürsten waren auf demselben anwesend. In ihrer Mitte trat der päpstliche Legat auf und hielt eine feierliche Rede, in welcher er bewies, daß Luther wirklich Säße lehre, die von der Kirche verdammt worden seien. Dann setzte er hinzu, „es sei durchaus zwecklos, ihn nach Worms zu berufen; denn die Erfahrung habe gezeigt, daß er sich durchaus von niemandem belehren lasse, sondern bei seinen Jrrthümem hartnäckig beharre." Allein die meisten Fürsten stellten dem Kaiser vor, wie gefährlich es sei, einen Mann ungehört zu verdammen, dessen Lehren schon so viele Anhänger gefunden hätten, und Karl stimmte ihnen bei. Der Kurfürst von Sachsen wurde jetzt aufgefordert, Luther zum Reichstage zu schicken. Dieser trat, nach Zusicherung eines freien Ge- leites, am 4. April die Reise an. Am 16. April kam er in Worms an. Die erste Frage, welche man in der glänzenden Versammlung vor dem Kaiser, 6 Kurfürsten, 24 Herzogen, 8 Markgrafen, 30 Bischöfen und vielen Prälaten und Gesandten an Luther richtete, war: ob er die Bücher — welche man ihm vorzeigte — für die seinigen anerkenne; und als er sich für deren Verfasser bekannte, fragte man ihn weiter: ob er bereit sei, ihren Inhalt zu widerrufen. Er bat sich Bedenkzeit aus, und als er am folgenden Tage seine Grundsätze vertheidigt hatte, wies er die Aufforderung zum Widerrufe mit der Erklärung von sich: „sein Gewissen erlaube ihm nicht zu widerrufen, so lange er nicht über- zeugt sei, daß seine Meinung der Bibel widerspräche." Er schloß mit den Worten: „Hier stehe ich, ich kann nicht anders, Gott helfe mir! Amen." — Nun entließ man ihn mit dem Bescheide, daß er das Weitere abzuwarten habe. Auf seiner Rückkehr ließ ihn sein Beschützer, der Kurfürst Friedrich von Sachsen, auf das Schloß Wartburg bringen. Dann wurde gegen ihn die Reich sacht ausgesprochen, so wie gegen alle die, welche ihm anhangen oder ihn schützen würden Sein Aufenthalt auf der Wartburg wurde vor Freunden und Feinden sorgsam verborgen gehalten. Seine Gegner hielten ihn für todt; er aber übersetzte dort die Bibel in die deutsche Sprache. Später verließ er wider den Willen des Kurfürsten die Wartburg, eilte nach Witten- berg und eiferte hier acht Tage nach einander in Predigten gegen die Gewaltthaten, welche Karlstadt, Luthers Freund, daselbst verübt hatte. Von nun an blieb Luther in Wittenberg, von wo aus sich seine Lehre in Norddeutschland nach und nach über Sachsen, Thürin- gen, Hessen, Mecklenburg, Braunschweig und Brandenburg verbreitete, und in Süd deutsch land auch Eingang fand in die Städte: Frankfurt a. M., Nürnberg, Augsburg, Straßburg u. s. w. Im Jahre 1546 starb Luther auf einer Reise zu Eisleben; der Kurfürst von Sachsen ließ ihn zu Wittenberg begraben. Die Anhänger Luthers erhielten dm Namen Protestanten, weil sie gegen den Beschluß des Reichstages zu Sveier (1529), der alle Neuerungen in kirchlichen Dingen bis zur

4. Lehr- und Lesebuch oder die Vaterlands- und Weltkunde - S. 247

1873 - Essen : Bädeker
247 b. h. kein neues Gesetz kann endgültig zu Stande kommen, ohne die Zu- stimmung des Königs und der Leiden Kammern, welche seit 1855 aus einem „Herrenhause" und einem „Hause der Abgeordneten" bestehen. Für die Provinzen stnd berathende Versammlungen (Provinzialstände) angeordnet, und die bürgerlichen Gemeinden werden nach den bestehenden Gemeindeordnungen verwaltet. Schon im Jahre 1849 hatten die Leiden Fürsten von Hohen- zollern dem Könige von Preußen ihr Land, das Stammland des Königshauses, abgetreten, und am 23. August 1851 wurde demselben dort auf dem hochgelegenen Stammschlosse gehuldigt. Zum Gedächtniß dessen stiftete der König den hohenzollern'schen Hausorden mit der Aufschrift: „Vom Fels zum Meer!" Im Herbste 1857 befiel den König ein Gehirnleiden, von welchem er nicht wieder genas. Er sah sich daher genöthigt, die Regierung seinem ältesten Bruder, dem Prinzen von Preußen, zu übertragen, welcher von nun an den Titel „Prinz-Regent" führte und „im Namen des Königs" regierte. Am 2. Januar 1861 endete ein sanfter Tod die langen und schweren Leiden des Königs. Am 7. Ja- nuar wurde die sterbliche Hülle desselben — wie er es vorher ge- wünscht hatte — in der von ihm erbauten „Friedenskirche" bei Sanssouci'beigesetzt. L6. Wilhelm I., König von Preußen. (1861.) Da Friedrich Wilhelm Iv. keine Kinder hinterließ, so folgte ihm auf dem Throne der Prinz-Regent als König Wilhelm I. Gleich beim Antritt seiner Regierung, am 7. Januar 1861, erließ der König eine Ansprache an sein Volk. Darin sagte derselbe unter Anderm: „Dem Könige" (Friedrich Wilhelm Iv.), „der so Großes zu begründen wußte, gebührt ein hervorragender Platz in der glorreichen Reihe der Monarchen, welchen Preußen seine Größe verdankt, welche es zum Träger des deutschen Geistes machten. Dies hohe Vermächtniß meiner Ahnen will ich getreulich wahren. Mit Stolz sehe ich mich von einem so treuen und tapfern Volke, von einem so ruhmreichen Heere umgeben. Meine Hand soll das Wohl und das Recht Aller in allen Schichten der Bevölkerung hüten, sie soll schützend und fördernd über diesem reichen Leben walten. — Ich will das Recht des Staats befestigen und ausbauen und die Institutionen, welche Friedrich Wil- helm Iv. ins Leben gerufen hat, aufrecht erhalten. Treu dem Eide, mit wel- chem ich die Regentschaft übernahm, werde ich die Verfassung und die Gesetze des Königreiches schirmen. Möge es mir unter Gottes gnädigem Beistände gelingen, Preußen zu neuen Ehren zu führen! Meine Pflichten für Preußen fallen mit meinen Pflichten für Deutschland zusammen. Als deutschem Fürsten liegt mir ob, Preußen in derjenigen Stel- lung zu kräftigen, welche es vermöge seiner ruhmvollen Ge- schichte, seiner entwickelten Heeres-Organisation unter den deutschen Staaten zum Heile Aller einnehmen muß." — Ja — „zum Heile Aller" — mußte Preußen unter den deutschen Staaten eine andere Stellung einnehmen als bisher. Denn der deutsche Bund hatte in dem halben Jahrhundert seines Bestehens sich stets un-

5. Lehr- und Lesebuch oder die Vaterlands- und Weltkunde - S. 259

1873 - Essen : Bädeker
259 83. Der norddeutsche Bund. (1867.) „Einigung Deutschlands unter Preußens Führung!" -- das war schon seit langer Zeit das Ziel der Wünsche und Bestrebungen aller Vaterlandsfreunde gewesen. Nach diesem Ziele hin hatte König Wilhelm I. durch die glänzenden Erfolge des Krieges einen gewal- tigen Schütt vorwärts gethan. Preußen ging aus demselben als die alleinige, leitende Großmacht in Deutschland hervor. Nach her- gestelltem Frieden war es daher des Königs erste Sorge, auf Grund der Friedensverträge alle norddeutschen Staaten von der Nord- und Ostsee bis zum Main und Erzgebirge zu einem mächtigen „norddeutschen Bund" zu vereinigen — und in demselben aus dem getrennten preußischen Staatsgebiet einen starken, fest zusammenhangen- den Kern zu bilden. Zu diesem Zwecke wurden das Königreich Hannover, das Kurfürstenthum Hessen, das Herzogthum Nassau, die freie Stadt Frankfurt am Main und die Herzog- thümer Schleswig-Holstein durch ein Gesetz mit dem preußischen Staate für immer vereinigt. Sie bilden seitdem die drei neuerworbenen Provinzen: Hannover, Hessen-Nassau und Schleswig-Holstein. Das Gebiet des norddeutschen Bundes umfaßte bei feiner Grün- dung 22 Staaten: Preußen, Sachsen, Mecklenburg-Schwerin, -Strelitz, Oldenburg, Braunschweig, Sachsen-Weimar, -Coburg-Gotha, -Altenburg, -Meiningen, Schwarzburg- Sondershausen, -Rudolstadt, Reuß-Greiz, -Schleiz, Anhalt, Lippe-Detmold, -Schaumburg, Waldeck, Lübeck, Bremen, Hamburg und den nördlich vom Main gelegenen Theil des Großherzogthums Hessen. Statt des losen Bandes, welches die deutschen Staaten zur Zeit des „deutschen Bundes" nur zum Schein umschlang, wurde in der „Verfassung des norddeutschen Bundes" ein festeres Band geknüpft „zum Schutze des Bundesgebietes und des inner- halb desselben gültigen Rechtes, sowie zur Pflege der Wohlfahrt des deutschen Volkes." Die Gesetzgebung des Bundes wurde ausgeübt durch den Bun- desrath und den Reichstag. Der Bund es rath bestand aus den Vertretern der Regierung eines jeden zum Bunde gehörenden Staates, der Reichstag aus den gewählten Abgeordneten des Volkes. Zu einem Bundesgesetze war die Übereinstimmung der Beschlüsse beider Versammlungen erforderlich. ^ An der Spitze des Bundes stand als Vundes-Prästdent der König von Preußen, welcher den Bund völkerrechtlich zu ver- treten, im Namen des Bundes Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, Bündnisse und Verträge mit fremden Staaten einzugehen und Gesandte zu beglaubigen und zu empfangen berechtigt war. Die gesammte Land- und Seemacht des Bundes war^eine einheit-

6. Lehr- und Lesebuch oder die Vaterlands- und Weltkunde - S. 261

1873 - Essen : Bädeker
261 rungszüge seines Onkels wieder beginnen würden. Es ging aber doch nicht ganz so, wie sie wünschten. Denn im Jahre 1866 mußten sie es erleben, daß die Deutschen im eigenen Hause ausräumten, ohne daß sie mithalfen und ohne daß sie einen Vortheil davon hatten. Das erregte ihren alten Haß und Neid, besonders gegen Preußen, welches den großen Sieg von Königgrätz allein erfochten und durch die Gründung des norddeutschen Bundes, sowie durch die Schutz- und Trutz- bündnisse mit den Südstaaten, die Einigung Deutschlands so kräftig angebahnt hatte. Schon vor dem Kriege 1866 und bald nach- her hatte der französische Botschafter Benedetti dem norddeutschen Bundeskanzler Grafen Bismarck wiederholt Bündnisse angetragen, in denen es auf nichts weniger abgesehen war, als auf Abtretung alles deutschen Landes zwischen Mosel und Rhein, oder die Erwerbung von Luxemburg und Belgien für Frankreich. Als aber diese Ver- suche, sich auf Kosten Deutschlands zu vergrößern, ohne Erfolg blieben, schrieen die Franzosen: „Rache für Königgrätz!", wie sie früher ge- schrieen hatten: „Rache für Leipzig und Waterloo!" — König Wilhelm aber ließ sie schreien, während seine Fürsorge vor Allem darauf gerichtet war, durch den Ausbau des norddeutschen Bundes die Friedensarbeit und den Wohlstand des Volkes zu heben. Von den vielen zu diesem Zwecke mit dem Reichstage vereinbarten und bereits eingeführten Gesetzen seien hier nur genannt: die „Gewerbeordnung", das „Strafgesetz", das „Freizügigkeitsgesetz" und das Gesetz über einheitliches „Maß und Gewicht". So kam der Sommer des denkwürdigen Jahres 1870. Tiefer Friede ruhte über der Erde. Die Eisenbahnzüge füllten sich täglich mehr mit Reisenden; Kranke eilten, Genesung suchend, hoffnungsvoll in die Bäder. Auch das alte, weltberühmte Bad Ems an der Lahn hatte sich durch zahlreichen Zuzug aus allen Theilen der Erde neu belebt. Aus der Menge der Kurgäste ragte eine hohe und mächtige Gestalt um Haupteslänge hervor: ein Greis mit silberweißem Haar und Bart, aber jugendlich noch in seinem Schritt und in seiner ganzen Erschei- nung. Dieser alte Herr in schwarzer Kleidung, mit dem freundlichen Wesen war der König Wilhelm von Preußen, der alljährlich in Ems sich einige Wochen Erholung gönnt, um sich an der sprudelnden Heilquelle und in gesunder Bergluft zu stärken zu neuer Arbeit. Die Bewohner des Städtchens und die Besucher desselben freuen sich jedes- mal über seine Ankunft; Jedermann liebt ihn. Doch nur wenige Wochen sollte dieses friedliche Stillleben dauern. Denn „es kann der Frömmste nicht in Frieden bleiben, wenn es dem bösen Nachbar nicht gefällt." — Am 4. Juli brachten die Zeitungen die Nachricht, daß dem Prinzen Leopold von Hohenzollern von der spanischen Regierung die Königskrone von Spanien angetragen sei und daß der Prinz sich zur Annahme derselben bereit erklärt habe. „Was," schrieen jetzt die Franzosen, „ein Hohenzoller auf Spaniens Thron?" „Das duldet das große, das herrliche Frankreich nicht." Also schrieen

7. Lehr- und Lesebuch oder die Vaterlands- und Weltkunde - S. 45

1873 - Essen : Bädeker
45 zu überliefern. Die richterlichen Beamten haben den eines Ver- gehens Angeklagten in Untersuchung zu nehmen und nach Befund freizusprechen oder zu verurtheilen. Schwerere Vergehen aber, Ver- brechen, werden unter dem Vorsitze königlicher Richter vor Schwur- gerichten verhandelt, welche aus unbescholtenen Bürgern bestehen, die Geschworene genannt werden. Die Geschworenen haben nach Fest- stellung des Thatbestandes über den eines Verbrechens Angeklagten ihr „Schuldig oder Nicht schuldig" auszusprechen, worauf alsdann die richterliche Verurtheilung oder Freisprechung erfolgt. Zurauf- bewahrung der verurtheilten Verbrecher dienen die Zuchthäuser. — Die Obrigkeit im Staate soll dem Unrecht, dem Bösen, wehren und bildet daher den Wehrstand im weitern Sinne; aber der Wehr- stand im eigentlichen Sinne ist die bewaffnete Macht, das Militair, die Armee oder das Kriegsheer, welches aus dem stehenden Heere und aus der Landwehr besteht. Jeder wehr- hafte Preuße gehört 7 Jahre lang, in der Regel vom vollendeten 20. bis zum beginnenden 28. Lebensjahre, zum stehenden Heere — und zwar die ersten 3 Jahre bei den Fahnen, die letzten 4 Jahre in der Reserve — und die folgenden 5 Lebensjahre zur Landwehr. Die Kriegs-Marine (Kriegsflotte) in der Nord- und Ostsee ist dazu bestimmt, die Gewässer und Küsten, sowie den Seehandel zu schützen. Der Kieler Hafen und der Jahdebusen sind zu Kriegshäfen bestimmt. Die gesammte Land- und Seemacht ist dazu da, den Staat gegen Angriffe äußerer Feinde, sowie gegen Aufruhr und Empörung im Innern zu schützen. 6. Ihrer Religion nach sind die Bewohner des preußischen Staates Christen; doch leben zerstreut unter diesen auch etwa 314,000 Juden. Die Christen unterscheiden sich nach dem Bekenntnisse ihrer Religion in Evangelische und Katholiken. Die Mehrzahl, fast 2/3 der Bevölkerung, bekennt sich zur evangelischen, und y3 zur katholischen Religion. Die Rheinprovinz, Westphalen, Schlesien und die Provinz Posen sind überwiegend von Katho- liken, dagegen die Provinzen Sachsen, Hessen-Nassau, Han- nover, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Pommern und Preußen" vorherrschend von Evangelischen bewohnt. Juden wohnen in allen Provinzen, die meisten aber in der Provinz Posen. 7. An der Spitze des preußischen Staates und der gesammtcn Verwaltung desselben steht als Regent, Fürst oder Landesherr der König von Preußen: Wilhelm I. Da der König seinen Sitz oder seine Residenz in Berlin hat, so ist diese Stadt die Haupt- oder Residenzstadt des Staates. — Aus dem bisher Gesagten ist leicht einzusehen, welch eine große bürgerliche Gesellschaft ein Staat ist, und daß ein solcher unmöglich von einem Einzelnen, dem Könige allein, verwaltet werden kann: und eben deswegen sind die im Vor- hergehenden genannten Veranstaltungen und Beamten des Staates nöthig, die alle ihre Amtsgewalt im Namen des Königs aus-

8. Lehr- und Lesebuch oder die Vaterlands- und Weltkunde - S. 225

1873 - Essen : Bädeker
225 Entscheidung eines allgemeinen Concils verbot, protestirten. Als die Versuche des Kaisers, die Religionsstreitigkeiten friedlich beizulegen, aus den Reichstagen zu Augsburg (1530) und zu Trient (1545) gescheitert waren, entbrannte jener Religionskrieg, der schmalkaldische Krieg genannt, der 1555 durch den Religionsfrieden auf dem Reichstage zu Augsburg damit endete, daß den Protestanten freie Religionsübung im Reiche gestattet wurde. 27. Der dreißigjährige Krieg. Ungeachtet des Augsburger Religionsfriedens blieb aber die Er- bitterung der Parteien, so daß zuletzt ein weit furchtbarerer Krieg, der dreißigjährige Krieg (von 1618 — 1648) hereinbrach. Alle Schrecknisse der Verheerung, des Raubes, Brandes und Mordes wurden in diesem Kriege über das unglückliche deutsche Vaterlan verhängt — durch die kaiserlichen Schaaren unter Tilly und Wallenstein sowohl, als auch durch die Dänen unter Christian Iv., die Schweden unter Gustav Adolph, und die Franzosen unter Türenne und Conds. Ströme von Blut wurden vergossen, wehr- lose Weiber und Kinder ermordet und Städte und Dörfer verwüstet. Wo früher Wohlstand blühte, herrschte Noth und Elend, ganze Ge- genden waren entvölkert, Räuber und wilde Thiere hausten, wo früher der Pflug gegangen war, und machten Wege, Dörfer und Städte unsicher, und erst, nachdem Deutschland eine große Einöde ge- worden, kam zu Münster und Osnabrück der westfälische Friede zu Stande (1648), in welchem den Protestanten gleiche Rechte mit den Katholiken eingeräumt und zugleich festgesetzt wurde, daß sie alle Kirchen und Kirchengüter behalten sollten, die sie seit dem Jahre 1624, welches das Normaljahr genannt wird, besaßen. Dort, wo Hermann einst die Legionen des Varus schlug und sein Vaterland von der Herrschaft der Römer befreite, da beugte jetzt Deutschland seinen Nacken und ließ von beutelustigen Fremden sich einen schmach- vollen Frieden diktiren, denn verschiedene Theile wurden jetzt vom deut- schen Reiche abgerissen. Frankreich erhielt das schöne Elsaß; Schweden bekam einen Theil von Pommern und die Insel Rügen und außer- dem 5 Millionen Thaler Kriegsentschädigung. Die ver- einigten Niederlande wurden als neuer Staat vom deutschen Reichsverbande losgerissen, und die Unabhängigkeit der Schweiz von Deutschland wurde anerkannt. Als daher die Friedenstrompeten das Ende des 30jährigen Krieges durch Deutschland verkündeten, da tönten wohl die Glocken hinab in die Straßen, um einzuladen zum Dankgebet im Tempel des Herrn. Aber man sah nicht zahlreiche, fröhliche Schaaren herbeieilen zum Gottes- hause; denn mehr als die Hälfte der Bevölkerung Deutschlands war nicht mehr. Väter und Brüder waren im Kriege gefallen, Mütter und Töchter hatte der Gram verzehrt und Kinder und Enkel der Hunger dahin gerafft. Haesters' Lesebuch ftir Oberks, Simultair-Aus^. 16

9. Lehr- und Lesebuch oder die Vaterlands- und Weltkunde - S. 251

1873 - Essen : Bädeker
251 see-Kanals — und den Beitritt der Herzogthümer zum deutschen Zollverein. Da aber der Prinz von Augustenburg sich nicht geneigt gezeigt hatte, auf diese Forderungen einzugehen, so lehnte Preußen den Antrag Österreichs ab. Mttlerweile waren aber auch im Schoße der gemeinschaftlichen Landesregierung Uneinigkeiten eingetreten, welche das bisher bestandene Lundesfreundliche Verhältniß ernstlich zu trüben drohten. Um diese für die Zukunft zu verhüten, war zu Gastein am 29. August 1865 ein Vertrag zu Stande gekommen, nach welchem das Herzogthum Lauen- burg gegen eine Geldentschädigung von 2i/2 Will, dänischer Thaler, welche Preußen an Österreich zahlte, in den alleinigen Besitz von Preußen überging, die Regierung der beiden anderen Herzogthümer aber — unter Vorbehalt des gemeinschaftlichen Besitzrechtes — geographisch in der Art getheilt wurde, daß Österreich diese in Hol- stein, Preußen die in Schleswig übernahm. Die österreichischen Truppen wurden daher nach Holstein und die preußischen nach Schleswig verlegt. Aber auch jetzt kamen bald zu den früheren Zwistigkeiten neue hinzu, und als man nach verschiedenen Versuchen zu einer Verständigung über die definitive*) Zukunft der Herzogthümer nicht gelangte, stellte Österreich am 1. Juni 1866 die Entscheidung der schleswig-holsteinischen Frage „den Entschließungen des deut- schen Bundes anheim" und erklärte zugleich, daß der kaiserliche Statthalter in Holstein die dortige Landesvertretung auf den 11. Juni zusammenberufen werde. Diese Übertragung der schleswig- holsteinischen Sache an den Bund und die einseitige Einberufung der Land es Vertretung erklärte Preußen für einen Bruch des Gasteiner Vertrags. In Folge deffen und ans Grund des Mitbesitzungs- rechts auch in Holstein rückte der preußische General von Man- teuffel mit Truppen aus Schleswig wieder in Holstein ein und richtete an den österreichischen Statthalter von Gablenz die Auf- forderung, mit ihm wieder eine gemeinschaftliche Regierung der beiden Herzogthümer zu bilden. Dieser lehnte das Anerbieten ab und zog mit seinen Truppen und dem Prinzen von Augustenburg unter Protest**) sich aus Holstein nach Österreich zurück. Auf die Nachricht von den Vorgängen in Holstein erklärte Österreich die Besetzung von Holstein durch Preußen für einen Vertragsbruch und stellte am 11. Juni 1866 am Bunde den Antrag, das gesammte Bundesheer, mit Aus- schluß des preußischen Antheils, gegen Preußen mobil***) zu machen. Ungeachtet des Widerspruchs des preußischen Bundestags-Gesandten gegen jede geschäftliche Behandlung dieses Antrages als eines bundes- widrigen, wurde derselbe in der verhängnißvollen Sitzung des Bundes- tages am 14. Juni 1866 mit 9 gegen 6 Stimmen zum Beschluß erhoben. Für denselben, also gegen Preußen, hatten gestimmt: Öster- *) definitiv — entscheidend, abschließend. **) Protest — Widerspruch, Rechtsvorbechau. ***) mobil --- marsch- und kriegsfächig.

10. Lehr- und Lesebuch oder die Vaterlands- und Weltkunde - S. 279

1873 - Essen : Bädeker
Im deutschen Hauptquartier zu Versailles, in jenem Schlöffe, wo einst französische Könige ihre Befehle zur Beraubung Deutschlands ertheilt, wurde am 15., 23. und 25. November 1870 zwischen dem Norddeutschen Bunde und den süddeutschen Staaten Bayern, Würtemberg, Baden und Hessen „ein ewiger Bund geschlossen zum Schutze des Bundesgebietes und des innerhalb des- selben gültigen Rechtes, sowie zur Pflege der Wohlfahrt des deutschen Volkes." Dieser Bund führt den Namen „Deut- sches Reich." Das Präsidium des Reiches steht dem Könige von Preußen zu, welcher den Namen „Deutscher Kaiser" führt. Am 18. Januar 1871 — gerade 170 Jahre nach der Gründung des Königreichs Preußen — erklärte König Wilhelm in nachstehender Proklamation an das deutsche Volk sich zur Annahme der Kaiser - würde bereit: „Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen, verkünden hiermitr Nachdem die deutschen Fürsten und freien Städte den einmüthigen Ruf an uns gerichtet haben, mit Herstellung des deutschen Reiches die seit mehr denn 60 Jahren ruhende Kaiserwürde zu erneuern und zu übernehmen; und nachdem in der Verfassung des deutschen Bundes die entsprechenden Bestimmungen vor- gesehen sind, bekunden wir hiermit, daß wir es als Pflicht gegen das gesammte Vaterland betrachten, diesem Ruse der verbündeten Fürsten und freien Städte Folge zu leisten und die deutsche Kaiserwürde anzunehmen. Demgemäß werden wir und unsere Nachfolger in der Krone Preußen fortan den Kaisertitel in allen unseren Beziehungen und Angelegenheiten des deutschen Reiches führen und hoffen zu Gott, daß es der deutschen Nation gegeben sei, unter diesem Wahrzeichen ihrer alten Herrlichkeit das Vaterland einer segensreichen Zukunft entgegenzuführen. Wir übernehmen die kaiserliche Würde m dem Bewußtsein der Pflicht, in deutscher Treue die Rechte des Reiches und seiner Glieder zu schützen, den Frieden zu wahren, die Unabhängigkeit Deutschlands zu stützen und die Kraft des Volkes zu stärken. Wir übernehmen sie in der Hoffnung, daß es dem deutschen Volke vergönnt sein werde, den Lohn seiner heißen und opferwilligen Kämpfe in dauerndem Frieden und innerhalb der Grenzen zu ge- nießen, welche dem Vaterlande die seit Jahrhunderten entbehrte Sicherheit gegen erneute Angriffe Frankreichs gewähren werden. Uns aber und unsern Nach- folgern in der Kaiserkrone wolle Gott verleihen, allezeit Mehrer des Reiches zu sein, nicht in kriegerischen Eroberungen, sondern in den Werken des Friedens aus dem Gebiete nationaler Wohlfahrt, Freiheit und Gesittung. Hauptquartier Versailles, den 18. Januar 1871. Wilhelm" So ist der 18. Januar 1871, der Gedenktag des preußischen Krönungsfestes, in Versailles zugleich zum Geburtstag des nemr- standenen „Deutschen Kaiserreichs" geworden, allüberall freudig be- grüßt, „so weit die deutsche Zunge klingt": „Denn geendigt nach langem verderblichen Streit War die kaiserlose, die traurige Zeit." Am ersten Frühlingstage des Jahres 1871, am 21. März, eröff- nete der Kaiser Wilhelm den ersten „Deutschen Reichstag" zu Berlin und gedachte in der Thronrede des glorreichen Kampfes und der Begeisterung, mit welcher das ganze deutsche Volk sich zur Vertheidigung des bedrohten Vaterlandes erhob und in unvertilgbarer Schrift auf den Schlachtfeldern Frankreichs seinen Willen verzeichnete, ein einiges Volk zu sein und zu bleiben. „Möge" — so
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